§1 Leistungen des Providers
a) Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen
Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des Providers
nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf
monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung
und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die der
Provider auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort, als seinem Geschäftssitz
erbringt, kann er auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden
gefahrenen Kilometer steht ihm eine Pauschale von EUR 0,50 zu.
§2 Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert ausdrücklich,
daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der
von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom
Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon
gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-
und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich
vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung
auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen
Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt,
wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen
Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde
Rechte verletzen. Es entsteht für Schlund + Partner keine Prüfungspflicht.
b) Der Provider ist berechtigt, solche
Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen
könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter
Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der
Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen.
Für den Fall, daß der Kunde den Nachweis erbringen kann, daß
eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird
der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer
Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§3 Internet-Domains
a) Soweit Gegenstand der Leistungen des
Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains ist,
wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation
zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge
mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt
und verpflichtet.
b) Der Provider hat auf die Domain-Vergabe
keinen Einfluß. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür,
daß die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei
von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für
die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
c) Sollte der Kunde von dritter Seite
aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich
unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt im Namen
des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht
sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und Anwaltskosten in ausreichender
Höhe (mindestens EUR 7.500,00) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen,
stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§4 eMail und Newsgroups
a) Soweit Gegenstand der Leistungen des
Providers auch die Vergabe einer oder mehrerer eMail-Adressen ist, gilt
der in § 3 b) erklärte Gewährleistungsausschluß sinngemäß
auch für eMail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden.
Der Provider behält sich vor, für
den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit
sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen
wurden. Das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten,
die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) über
das Account des
Kunden ist untersagt, sofern dabei insgesamt
mehr als 100 Empfänger im Monat angeschrieben werden. Ebenso ist das
Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch
den Empfänger („UCE“) untersagt.
b) Soweit Gegenstand der Leistungen des
Providers auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen
(Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen
Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen des Providers.
§5 Datenschutz
a) Der Kunde ist damit einverstanden, daß
persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl
und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads),
vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert
werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere
für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt
er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und
nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung
seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung
seiner Daten widersprechen.
b) Der Provider verpflichtet sich, dem
Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu
erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater
Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet
ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren
oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und
der Kunde nicht widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß
der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter
Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind
unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt
der Kunde deshalb selbst Sorge.
§6 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet für Schäden,
die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit
bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare
Schäden und der Höhe nach auf EUR 5.000,00 beschränkt. Im
übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§7 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis (zwischen Provider und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§8 Urheberrechte
Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind
die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte
ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen gegen den
Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz oder in Düsseldorf
erheben.
§10 Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen
dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers
können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies
gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber
dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke
tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung,
die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
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