A.
Allgemeines
Alle unsere Angebote,
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage
dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie
gelten damit auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Diese Bedingungen gelten
spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung als angenommen.
Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten die neuen Bedingungen
ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Käufer / Leistungsempfänger
erstmals zugegangen sind.
Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des
Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
B.
Angebot
und Vertragsabschluß
Die in Preislisten,
Prospekten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen gemachten produktbeschreibenden
Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-,
Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit
der Geräte für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere
nur maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.
Die vom Kunden unterzeichneten
Bestellungen oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung ist
bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb
von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Auslieferung und Rechnungsstellung stehen der schriftlichen Bestätigung
gleich.
C.
Preise
Die vereinbarten
Preise verstehen sich ab Lager Stuttgart, ohne Installation, Schulung und
sonstigen Nebenleistungen. Alle im Endkundengeschäft genannten Preise
enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Preisangaben
die exclusive Mehrwertsteuer zu verstehen sind, ist darauf gesondert hingewiesen.
Ein Zurückbehaltungsrecht
steht dem Käufer / Besteller nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Der Käufer / Besteller kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen,
die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
D.
Lieferzeit
Liefertermine oder
Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben. Der Liefertermin bzw. die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt
worden ist.
Im Falle unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen
durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unseres Lieferanten,
verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer
Verpflichtungen durch diese Umstände verhindert sind, die Lieferfrist
um die für diesen Fall angemessenen Zeit. Liefern wir nach Ablauf
der angemessenen Zeit nicht, so kann uns der Käufer eine angemessene
Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag
zurücktreten. Die gleichen Rechte stehen dem Besteller einer Werkleistung
zu.
Erbringen wir die
bestellten Leistungen nach Ablauf der angemessenen Zeit nicht, so kann
der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Wird durch die o.g.
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar,
so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit.
Geraten wir aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer
berechtigt, sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist,
Verzugsschaden zu verlangen. Dieser ist jedoch beschränkt auf den
zum Schadenseintritt gültigen Gesamtpreis der bestellten Waren / Dienstleistungen.
Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen
verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir in den Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften.
Das Recht des Käufers
/ Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten
Nachfrist bleibt unberührt.
E.
Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang
erfolgt beim Verkauf mit der Übergabe der Sache an den Käufer.
Bei Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zur Versendung unser Lager in Stuttgart verlassen hat. Ist die
Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr
mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
F.
Annahmeverzug
Nimmt der Besteller
die Lieferung / Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
G.
Liefermenge
Der Verkäufer
ist zur Teilleistung / Teillieferung jederzeit berechtigt.
H.
Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen
/ Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst
dann auf den Käufer über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten
aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Eine Weiterveräußerung
ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den
Erwerber in voller Höhe an uns ab. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
ist die in unserem Eigentum befindliche Ware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl
und Einbruchsdelikte zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung
werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Verkäufer
ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich der Käufer
in Zahlungsverzug befindet.
I.
Datenspeicherung
Hinweis gemäß
§ 33, BDSG: Kundendaten werden für unsere eigenen Geschäftszwecke
gespeichert.
J.
Versand
Der Versand erfolgt
nach unserer freien Wahl. Der Versand erfolgt zzgl. Versandspesen. Die
Ware reist ab Lager Stuttgart auf Gefahr des Käufers, ist aber in
der Regel bei Versand durch die Deutsche Post AG bis 500,- EUR versichert.
Reklamationen sind uns frei zurückzusenden.
Im Berechtigungsfall erhält der Einsender die Rücksendung versandspesenfrei
zurück. Bei Erkennen von Schäden an der Verpackung (Transportschäden)
hat der Besteller bei der Annahme der Ware von dem Transportunternehmen
die Beschädigung bescheinigen zu lassen.
K.
Untersuchungspflicht,
Mängelrügen
Mängelrügen
wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferung sind dem Verkäufer unverzüglich,
jedoch spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung
/ Leistung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch bei Mangel des Liefer-
bzw. Leistungsgegenstandes. Bei offensichtlichen Mängeln gelten dieselben
Fristen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln sind diese innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten nach Erhalt uns
mitzuteilen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Bei Teillieferung
bzw. Teilleistung gelten diese Bestimmungen jeweils vom Zeitpunkt der Teillieferung
/ Teilleistung ab.
L.
Garantiebestimmungen
Auf alle Geräte
gewähren wir eine Garantie von sechs Monaten, soweit nicht verbindlich
anders vereinbart. Ausgenommen sind elektronische Bauelemente (Halbleiter
nach Einlötung). Garantieleistungen können nur gegen Vorlage
der Rechnungsquittung, bei bestimmungsgemäßem Einsatz der Ware
sowie bei Vollständigkeit und Definierung des Mangels (Angaben wie
"Ware fehlerhaft", "defekt", o.ä. sind keine Definierung in diesem
Sinne) angenommen werden.
Abweichend von gesetzlichen
Bestimmungen räumen wir uns das Recht auf zweimalige Nachbesserung
ein. Ist die Ware dann immer noch mangelhaft, tauschen wir diesen Artikel
gegen einen typengleichen um. Sollte die Ware nach erfolgtem Umtausch noch
immer Mängel aufweisen, gilt das Recht auf Wandlung gemäß
§§ 462, 634 BGB. Das Recht auf Wandlung ist beschränkt auf
die gesetzliche Gewährleistungszeit von sechs Monaten. Gewähren
wir ausdrücklich eine längere Garantie, so ist das Wandlungsrecht
nur innerhalb der ersten sechs Monate enthalten.
Stellt sich heraus,
daß eine bei uns als Garantie- bzw. Gewährleistungsfall reklamierte
Sache / Leistung unter normalen Prüfbedingungen einwandfrei arbeitet,
so ist diese von uns, Vorlieferant und / oder beauftragter Firma erbrachte
Dienstleistung kostenpflichtig.
M.
Gewährleistung
Im Falle von Mängeln
des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Dabei steht uns das Recht
auf zwei Nachbesserungsversuche zu. Für das Ersatzteil oder die Ausbesserung
übernehmen wir die Gewährleistung (nicht jedoch die Garantie)
in gleicher Weise wie für den Liefergegenstand entsprechend dieser
AGB. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Ansprüche des
Käufers / Bestellers sind davon abhängig, daß der Käufer
/ Besteller seiner Untersuchungspflicht nachkommt und die Mängel rechtzeitig
rügt.
Der Käufer
ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes
nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert
er dies, ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit.
Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers
auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen
des Vertrages erfolgte Vorschläge, Beratungen oder Verletzungen vertraglicher
Nebenpflichten entstanden sind.
Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist generell ausgeschlossen.
Verkauft der Käufer
die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf uns zu verweisen.
Ist der Käufer
Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt
oder sei rechtskräftig festgestellt worden.
Für den Fall
der trotz Fristsetzung durch den Käufer / Besteller gar nicht durchgeführten
Nachbesserung hat der Käufer / Besteller das Recht, sich vom Vertrag
zu lösen.
N.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung,
positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden
bei
Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug,
anfängliches Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und
bei Personalschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach
dem Produkthaftungsgesetz.
Wird uns die obliegende
Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze
mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit von uns zu vertreten,
so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt
sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen
Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht
vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche
des Bestellers, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen,
sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers vom Rücktritt des
Vertrages bleibt unberührt.
Ausgeschlossen sind
Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen,
mittelbaren und / oder unmittelbaren Folgeschäden. In jedem Falle
ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für die Wiederbeschaffung
von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir die Vernichtung
der Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und
der Käufer / Besteller sichergestellt hat, daß die Daten aus
Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
Soweit unsere Haftung
beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
O.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben
soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach
Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
Wechsel und Scheckannahme
gelten vor ihrer endgültigen Einlösung nicht als Erfüllung.
Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung
eines Wechsels zum Selbstdiskont erfolgt unter Vorbehalt in jedem Fall
nur zahlungshalber und ist erst dann Erfüllung, wenn der Käufer
den Wechsel eingelöst hat. Alle dadurch tatsächlichen Spesen
werden dem Käufer berechnet.
Gerät der Käufer
mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 3%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens
jedoch 10% jährlich, zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte
wird hiervon nicht berührt.
P.
Sonstiges
Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart, auch wenn die Verkäufe
oder Lieferungen von einem unserer Lager oder einer Zweigniederlassung
vorgenommen worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen
sind vielmehr so umzudeuten, daß hierfür die gesetzlichen Bestimmungen
eingesetzt werden, um den ursprünglich gewünschten Zweck zu erreichen.
© 1995-2002
by Alber M&K