Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Christian Alber, Multimedia & Kommunikation, Stuttgart



A. Allgemeines
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten damit auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Diese Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung als angenommen. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Käufer / Leistungsempfänger erstmals zugegangen sind.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

B. Angebot und Vertragsabschluß
Die in Preislisten, Prospekten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen gemachten produktbeschreibenden Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit der Geräte für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die vom Kunden unterzeichneten Bestellungen oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungsstellung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

C. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Stuttgart, ohne Installation, Schulung und sonstigen Nebenleistungen. Alle im Endkundengeschäft genannten Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Preisangaben die exclusive Mehrwertsteuer zu verstehen sind, ist darauf gesondert hingewiesen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer / Besteller nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer / Besteller kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

D. Lieferzeit
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Der Liefertermin bzw. die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder fehlende Liefermöglichkeit unseres Lieferanten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände verhindert sind, die Lieferfrist um die für diesen Fall angemessenen Zeit. Liefern wir nach Ablauf der angemessenen Zeit nicht, so kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten. Die gleichen Rechte stehen dem Besteller einer Werkleistung zu.
Erbringen wir die bestellten Leistungen nach Ablauf der angemessenen Zeit nicht, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist, Verzugsschaden zu verlangen. Dieser ist jedoch beschränkt auf den zum Schadenseintritt gültigen Gesamtpreis der bestellten Waren / Dienstleistungen. Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften.
Das Recht des Käufers / Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

E. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt beim Verkauf mit der Übergabe der Sache an den Käufer. Bei Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unser Lager in Stuttgart verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
 

F. Annahmeverzug
Nimmt der Besteller die Lieferung / Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 

G. Liefermenge
Der Verkäufer ist zur Teilleistung / Teillieferung jederzeit berechtigt.
 

H. Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen / Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum befindliche Ware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdelikte zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet.

I. Datenspeicherung
Hinweis gemäß § 33, BDSG: Kundendaten werden für unsere eigenen Geschäftszwecke gespeichert.
 

J. Versand
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Der Versand erfolgt zzgl. Versandspesen. Die Ware reist ab Lager Stuttgart auf Gefahr des Käufers, ist aber in der Regel bei Versand durch die Deutsche Post AG bis 500,- EUR versichert. Reklamationen sind uns frei zurückzusenden. Im Berechtigungsfall erhält der Einsender die Rücksendung versandspesenfrei zurück. Bei Erkennen von Schäden an der Verpackung (Transportschäden) hat der Besteller bei der Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen.

K. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferung sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung / Leistung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch bei Mangel des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes. Bei offensichtlichen Mängeln gelten dieselben Fristen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln sind diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von sechs Monaten nach Erhalt uns mitzuteilen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Bei Teillieferung bzw. Teilleistung gelten diese Bestimmungen jeweils vom Zeitpunkt der Teillieferung / Teilleistung ab.

L. Garantiebestimmungen
Auf alle Geräte gewähren wir eine Garantie von sechs Monaten, soweit nicht verbindlich anders vereinbart. Ausgenommen sind elektronische Bauelemente (Halbleiter nach Einlötung). Garantieleistungen können nur gegen Vorlage der Rechnungsquittung, bei bestimmungsgemäßem Einsatz der Ware sowie bei Vollständigkeit und Definierung des Mangels (Angaben wie "Ware fehlerhaft", "defekt", o.ä. sind keine Definierung in diesem Sinne) angenommen werden.
Abweichend von gesetzlichen Bestimmungen räumen wir uns das Recht auf zweimalige Nachbesserung ein. Ist die Ware dann immer noch mangelhaft, tauschen wir diesen Artikel gegen einen typengleichen um. Sollte die Ware nach erfolgtem Umtausch noch immer Mängel aufweisen, gilt das Recht auf Wandlung gemäß §§ 462, 634 BGB. Das Recht auf Wandlung ist beschränkt auf die gesetzliche Gewährleistungszeit von sechs Monaten. Gewähren wir ausdrücklich eine längere Garantie, so ist das Wandlungsrecht nur innerhalb der ersten sechs Monate enthalten.
Stellt sich heraus, daß eine bei uns als Garantie- bzw. Gewährleistungsfall reklamierte Sache / Leistung unter normalen Prüfbedingungen einwandfrei arbeitet, so ist diese von uns, Vorlieferant und / oder beauftragter Firma erbrachte Dienstleistung kostenpflichtig.

M. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Dabei steht uns das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche zu. Für das Ersatzteil oder die Ausbesserung übernehmen wir die Gewährleistung (nicht jedoch die Garantie) in gleicher Weise wie für den Liefergegenstand entsprechend dieser AGB. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Ansprüche des Käufers / Bestellers sind davon abhängig, daß der Käufer / Besteller seiner Untersuchungspflicht nachkommt und die Mängel rechtzeitig rügt.
Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert er dies, ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge, Beratungen oder Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist generell ausgeschlossen.
Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt worden.
Für den Fall der trotz Fristsetzung durch den Käufer / Besteller gar nicht durchgeführten Nachbesserung hat der Käufer / Besteller das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.

N. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfängliches Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personalschäden und Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wird uns die obliegende Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit von uns zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Bestellers vom Rücktritt des Vertrages bleibt unberührt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und / oder unmittelbaren Folgeschäden. In jedem Falle ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir die Vernichtung der Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer / Besteller sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

O. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
Wechsel und Scheckannahme gelten vor ihrer endgültigen Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont erfolgt unter Vorbehalt in jedem Fall nur zahlungshalber und ist erst dann Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst hat. Alle dadurch tatsächlichen Spesen werden dem Käufer berechnet.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% jährlich, zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte wird hiervon nicht berührt.

P. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart, auch wenn die Verkäufe oder Lieferungen von einem unserer Lager oder einer Zweigniederlassung vorgenommen worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind vielmehr so umzudeuten, daß hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden, um den ursprünglich gewünschten Zweck zu erreichen.

© 1995-2002 by Alber M&K